AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2018


1) Geltungsbereich, Vertragsabschluß


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des OnlineShops „WIRDRUCKENFÜRDICH.de“, eine Marke der Firma NoWe Druck oHG, Emsoldstraße 15, 26180 Rastede (im folgenden Auftragnehmer genannt). Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.



2) Vertragsschluss


Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber (Besteller) ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber eine unverbindliche Bestellbestätigung des Auftragsnehmers. Nach erfolgreicher Übermittlung der Druckdaten und deren Annahme und Überprüfung, durch den Auftragnehmer, erhält der Auftraggeber eine verbindliche Auftragsbestätigung.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Änderungen in seinen Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Die NoWe Druck oHG behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt der Auftragnehmer dieses Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses dem Auftraggeber mitgeteilt werden.

Mündliche Nebenabreden sind unzulässig.

Das Angebot der Onlinemarke „WIRDRUCKENFÜRDICH.de“ richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des §14 BGB), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ebenso eingetragene Vereine und Institutionen. Eine kostenfreie Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbetätigung zulässig und nur schriftlich zu tätigen. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. 


Für eine Stornierung des Auftrags

  • nach Auftragsbestätigung, vor Ausführung des Auftrags vereinbaren die Parteien einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % der Nettoauftragssumme,
  • nach Erstellung der Druckdaten, vor Beginn der Produktion vereinbaren die Parteien einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50 % der Nettoauftragssumme,
  • nach Beginn der Produktion vereinbaren die Parteien einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100 % der Nettoauftragssumme.


Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.



3) Widerrufsrecht


Es besteht kein Widerrufsrecht für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bei Auftragserteilung sind.



4) Preise


Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sieben Werktage. Die Preise des Auftragsnehmers enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Fracht, Porto und sonstige Versandkosten werden im Onlineshop extra ausgewiesen. Bei Selbstabholer werden keine Versandkosten berechnet. Zölle und ähnliche Abgaben sind nicht inbegriffen und vom Auftraggeber zu tragen.

Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten müssen vom Auftraggeber gesondert in Auftrag gegeben werden. Soweit ein konkretes Entgelt hierfür nicht vereinbart ist, gilt ein ortsüblicher und angemessener Preis als vereinbart.

Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der von ihm angegebenen Lieferadresse werden die Kosten für eine Zwei- und Drittzustellung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber dieses zu vertreten hat.



5) Zahlung


Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellvorganges mitgeteilt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI.3 nicht nachgekommen ist.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, so sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.Sh



6) Lieferung


Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands mit Ausnahme von Helgoland.

Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform. Bei den angegebenen Fristen im Onlineshop „WIRDRUCKENFÜRDICH.de“ sind unverbindliche Fertigungsfristen (Produktionszeiten) und stellen keine verbindlichen Lieferfristen dar. Zur Bearbeitungszeit eines Auftrags wird die Versandzeit mit einbezogen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gelten Fertigungs- und Versandzeiten als Anhaltspunkte. Die Fertigungszeiten werden in Arbeitstagen ausgewiesen. Feiertage wirken sich auf die Fertigungs- und Versandzeit aus und führen gegebenenfalls zu einer Verzögerung in der Lieferung.o

Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlagen bleiben unberührt.

Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware; bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.



7) Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigen Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.



8) Beanstandungen, Gewährleistungen


Der Auftragnehmer führt alle Aufträge ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Druckdaten aus.

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware unverzüglich – soweit möglich in Gegenwart des Frachtführers – zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Übertragung der Druckdaten auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um einen Fehler handelt, der nachweislich erst im Fertigungsvorgang entstanden ist oder dort erkannt werden konnte. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die im Rahmen der unverzüglichen Untersuchungspflicht nicht entdeckt werden konnten, sind nach deren Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern dem Auftragnehmer anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich einig, dass es wegen technischer Gründe zu Farbabweichungen zwischen den in der Datei des Kunden festgelegten Farben und den gedruckten Farben kommen kann. Nicht mitgelieferte Schriften werden durch ähnliche Schriften ersetzt. Für diesen Fall stellen Schrift- und Farbabweichungen keinen Sachmangel dar. Ebenso können keine Beanstandungen erhoben werden, wenn die Voraussetzungen des Auftragnehmers, für die Druckdatenerstellung, vom Auftraggeber nicht beachtet werden. Dieses gilt insbesondere für den CMYK-Modus, die Auflösung, Formate etc. Die Angaben des Auftragnehmers im Onlineshop sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen Leistungen. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000kg auf 15%.



9) Haftung


Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

  • bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
  • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.



10) Verjährung


Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadenersatz verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.



11) Archivierung


Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Auftraggeber selbst.



12) Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte


Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.



13) Erfüllungsort, Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.



14) Informationen zum Anbieter/Vertragspartner


Der Internetshop „WIRDRUCKENFÜRDICH.de“ ist eine OnlineMarke der NoWe Druck oHG.


NoWe Druck oHG, Emsoldstraße 15, 26180 Rastede

info@nowe-druck.de

Telefon: (0 44 02) 25 81, Telefax: (0 44 02) 47 36

Geschäftsführer: Simone Noffke, Sascha Westermann

Registergericht: Oldenburg, Registernummer: 044022581

USt.-IdNr.: DE 044022581



15) Salvatorische Klausel


Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.




Emsoldstraße 15, 26180 Rastede

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